AGB´s

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1. Allen Lieferungen und Leistungen der Firma HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Hans Pfisterer; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

 

 

2.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware entgegengenommen wurde, oder einem Transportunternehmer übergeben worden ist. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Anlieferer/Transportunternehmen geltend zu machen.

 

 3.

Rechnungen von HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 

4.

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN beträgt bei Reparaturen sechs Monate, bei Neulieferungen 24 Monate ab Erhalt der Ware.

 

 

5.

Kostenvoranschläge werden bei nicht zustandekommen eines Reparaturauftrags nach Aufwand berechnet.

 

 

6.

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

 

 

7.

Die Firma HANS PFISTERER ELEKTROMOTOREN ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

 

 

 

8.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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